Die Finanzverwaltung veranlaßt - gestützt auf § 143 BAO - gelegentlich Sammelauskunftsersuchen an einzelne Branchen oder Behörden darüber, an wen oder von wem bestimmte Zahlungen geleistet worden sind. Die Finanzverwaltung will damit potentielle Abgabenverkürzungen feststellen. Solche „Sammelauskunftsersuchen“ stoßen sowohl bei den angeschriebenen Auskunftspersonen als auch bei den betroffenen Steuerpflichtigen immer wieder auch auf rechtliche Bedenken.