ABGB: § 1313 a
Aus der Vermittlung eines Stellenbewerbers an einen sich als potentiellen Arbeitgeber ausgebenden Betrüger kann für das ohne Vorliegen entsprechender Bonitätsauskünfte vermittelnde Personalberatungsunternehmen eine Haftung für den vom Stellenbewerber geltend gemachten Vertrauensschaden wegen fahrlässiger Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten entstehen.