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Ersatz von Vorstellungskosten durch den Arbeitgeber

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 399 Heft 11b v. 1.11.1989

ABGB §§ 863, 1014

Wird der Arbeitnehmer ausdrücklich zur persönlichen Vorstellung durch den Arbeitgeber aufgefordert, so besteht Grund zur Annahme, daß sich der Arbeitgeber nach § 863 ABGB stillschweigend zum Ersatz der Vorstellungskosten verpflichtet hat. Darüber hinaus kann auch § 1014 ABGB als taugliche Rechtsgrundlage für einen Ersatzanspruch herangezogen werden.

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