MRK Art 6 Abs 1:
Einleitung des Gesetzesprüfungsverfahren betreffend § 268 ZPO über die Bindung an das verurteilende Erk eines Strafgerichtes wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs einer am Strafverfahren nicht beteiligten Prozeßpartei (Antrag des OLG Innsbruck)