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Leistung der ausstehenden Stammeinlage

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1989, 364 Heft 11a v. 1.11.1989

ABGB § 1412

GmbHG §§ 63, 64 Abs 1, 65 Abs 2

Erklärt der Geschäftsführer der GmbH gegenüber dem Gesellschafter, die GmbH benötige Geld, ist die Zahlung des verlangten Betrages durch Übergabe eines Schecks auf die ausstehende restliche Stammeinlage anzurechnen und nicht - ohne Widmung - als Darlehen zu betrachten.

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