1. Einführung
Im Jahre 1875 wurde das ungarische Handelsgesetz verabschiedet, dessen Vorschriften auch die damals bekannten Gesellschaftsformen - unter anderem auch die Aktiengesellschaft - regelten. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist erst im Jahre 1930 eingeführt worden; die für die sogenannten Wirtschaftsorganisationen (staatliche Unternehmen, Genossenschaften und haushaltsgebundene Organe, wie zB ein staatliches Forschungsinstitut) geltenden Rechtsnormen sind erst in den siebziger Jahren in Kraft getreten. Zu dieser, vom juristischen Standpunkt aus nicht gerade günstigen Vielfalt von Vorschriften kamen noch weitere, die nur Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung betrafen.