vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgrenzung zum Dienstverhältnis bei Vortragstätigkeit

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 352 Heft 10 v. 1.10.1989

EStG § 47

Werden einem Vortragenden nur die von ihm tatsächlich abgehaltenen Unterrichtsstunden honoriert, kann der Vortragende weiters vereinbarungsgemäß auch für längere Zeit vom Unterricht zurücktreten und kann sich der Vortragende überdies vertreten lassen, so liegt kein Dienstverhältnis vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!