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Vorübergehende Eigennutzung verhindert nicht gewerblichen Grundstückshandel

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1989, 351 Heft 10 v. 1.10.1989

EStG § 23

Die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil zum Verkauf bestimmte Wohngebäude vorübergehend vom Verkäufer und seiner Familie bewohnt werden. Eine vorübergehende Privatnutzung (hier zwischen drei und 26 Monaten) stellt keine Entnahme dar.

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