vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Ausweis von Leasinggütern in der Bilanz des Leasinggebers

SteuerrechtVinzenz HamerleRdW 1989, 350 Heft 10 v. 1.10.1989

Weilinger hat im RdW 1989, 113 - mE vollkommen zu Recht - verlangt, daß Vermögensgegenstände, die langfristig an andere Unternehmen „verleast“ sind, „aufgrund ihrer besonderen Zweckbestimmung“ unter der - zwischen dem Anlage- und dem Umlaufvermögen einzuschiebenden - Position „Leasingvermögen“ (oder „vermietete Gegenstände“) auszuweisen sind. Andernfalls würde „typisches“ Anlage- bzw Umlaufvermögen mit verleasten Vermögensgegenständen „vermischt“, was im Rahmen von Bilanzanalysen zu völlig falschen Aussagen führen würde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!