KV Arbeiter Eisen- und Metallverarbeitung/Gewerbe: Abschn VIII, X
Die für Wegzeiten außerhalb der Arbeitszeit gem Abschn VIII KV gebührende Vergütung ist Arbeitslohn iSd Abschn X KV und als Verdienst iS dieser Bestimmung bei der Berechnung des Urlaubszuschusses und der Weihnachtsremuneration zu berücksichtigen.