ArbVG § 122 Abs 3
Eine nach mehr als einem Monat nach Entlassungsausspruch begehrte Zustimmung zur Entlassung eines Betriebsratsmitglieds ist verspätet.
OGH 24. 5. 1989, 9 Ob A 141/89 (OLG Wien 14. 10. 1988, 32 Ra 99/88; ASG Wien 7. 4. 1988, 23 Cga 1041/88)