1. Vorbemerkung
Arbeitnehmer haben ein besonderes Bedürfnis nach pünktlicher Erfüllung ihrer Entgeltansprüche, weil sie damit erfahrungsgemäß den Unterhalt für sich und ihre Familie zu bestreiten haben. Andererseits haben sie auf Grund der faktischen Gegebenheiten normalerweise nicht die Möglichkeit, sich für ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche eine Sicherstellung zu verschaffen1). Das Insolvenzrecht hat diesem besonderen Schutzbedürfnis bereits sehr früh durch die Einräumung besonderer Rangvorrechte im Insolvenzverfahren Rechnung zu tragen versucht2). Diese sog Arbeitnehmer-Privilegien im Konkurs und Ausgleich haben im Lauf der Jahrzehnte eine zunehmende Ausweitung erfahren3), ohne jedoch dem dahinterstehenden sozialpolitischen Anliegen auf befriedigende Weise zum Durchbruch zu verhelfen4).