AngG § 26 Z 1
Zum vorzeitigen Austritt gem § 26 Z 1 AngG berechtigt stets nur eine Gesundheitsgefährdung durch die Arbeitsleistung an sich, nicht jedoch eine sich aus familiären Verhältnissen ergebende Doppelbelastung.
OGH 11. 5. 1988, 9 Ob A 100/88
AngG § 26 Z 1
Zum vorzeitigen Austritt gem § 26 Z 1 AngG berechtigt stets nur eine Gesundheitsgefährdung durch die Arbeitsleistung an sich, nicht jedoch eine sich aus familiären Verhältnissen ergebende Doppelbelastung.
OGH 11. 5. 1988, 9 Ob A 100/88