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Zur Befriedigungstauglichkeit einer Anfechtung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 354 Heft 9 v. 1.9.1988

KO idF vor 1. 7. 2010 § 29

Eine Konkursanfechtung eines Verzichts auf eine Forderung ist dann nicht befriedigungstauglich, wenn die Fälligkeit dieser Forderung erst nach dem voraussichtlichen Ende des Konkursverfahrens eintreten würde, und der Schuldner (= Anfechtungsgegner) daher bis dahin nicht zur Zahlung gezwungen werden könnte.

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