ABGB §§ 140, 1418, 1480
EheG § 72
Ansprüche auf gesetzlichen Unterhalt können auch für die Vergangenheit geltend gemacht werden und unterliegen nur der Verjährung des § 1480 ABGB; § 72 EheG ist nicht analog anwendbar.
ABGB §§ 140, 1418, 1480
EheG § 72
Ansprüche auf gesetzlichen Unterhalt können auch für die Vergangenheit geltend gemacht werden und unterliegen nur der Verjährung des § 1480 ABGB; § 72 EheG ist nicht analog anwendbar.