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Einräumung von Fruchtgenußrechten an die Ehegattin

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 335 Heft 8 v. 1.8.1988

EStG § 2 Abs 3, § 20 Abs 1 Z 4

Eine Einkunftsquelle (hier Mietobjekt) kann den Fruchtnießer (hier der Ehegattin) dann nicht zugerechnet werden, wenn die Einräumung des Fruchtgenusses nach außen hin (insbesondere dem Mieter gegenüber) nicht erkennbar ist.

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