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Verwirkung gehorteten Urlaubs?

ArbeitsrechtHelmut AndexlingerRdW 1988, 322 Heft 8 v. 1.8.1988

30 bis 36 Werktage arbeitsjährlicher Urlaub wollen erst einmal verbraucht sein - zumal die Jahresarbeitszeit oft auch durch Zeitausgleichsblöcke und Arbeitsverhinderungen verkürzt ist. Zudem ist Betriebsurlaub hierzulande nicht nur wenig üblich, sondern auch noch immer umstritten.

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