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Aufrechterhaltung von Überzahlungen bei Handelsangestellten

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 202 Heft 6a v. 1.6.1988

KV Handelsangestellte: Gehaltsordnung Pkt G

Die Regelung des Pkt G der Gehaltsordnung des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten über die Aufrechterhaltung von Überzahlungen stellt ausschließlich auf die durch Änderung des Kollektivvertrages bedingten Gehaltserhöhungen ab; gleichzeitig damit eintretende Erhöhungen aus anderen Gründen bleiben außer Betracht.

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