KStG §§ 10, 17
1. Das Abzugsverbot des § 17 KStG kommt bei Aufwendungen zum Zuge, die mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen in einem unmittelbaren objektiven wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Zwischen steuerfreien Einnahmen aus einer Schachtelbeteiligung und Fremdmittelzinsen aus der Fremdfinanzierung der Schachtelbeteiligung ist ein derartiger Zusammenhang gegeben.