KStG § 8
Eine Bürgschaft ersetzt Eigenkapital der GmbH, wenn der Gesellschafter sie in einem Zeitpunkt übernimmt oder aufrecht erhält, in dem diese von dritter Seite keinen Kredit zu marktüblichen Bedingungen erhalten kann.
KStG § 8
Eine Bürgschaft ersetzt Eigenkapital der GmbH, wenn der Gesellschafter sie in einem Zeitpunkt übernimmt oder aufrecht erhält, in dem diese von dritter Seite keinen Kredit zu marktüblichen Bedingungen erhalten kann.