EStG § 4 Abs 4
BAO § 162
1. Ob die Abgabenbehörde eine Aufforderung nach § 162 Abs 1 BAO stellt oder nicht, steht in ihrem Ermessen. Kommt der Abgabepflichtige einem sachlich gerechtfertigten Auftrag iSd § 162 Abs 1 BAO nicht nach, dann ergibt sich daraus die zwingende Rechtsfolge, daß die entsprechenden Ausgaben oder Schulden nicht abgezogen werden dürfen.