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Empfänger von Ostprovisionen müssen über Aufforderung namentlich genannt werden

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 180 Heft 5 v. 1.5.1988

EStG § 4 Abs 4

BAO § 162

1. Ob die Abgabenbehörde eine Aufforderung nach § 162 Abs 1 BAO stellt oder nicht, steht in ihrem Ermessen. Kommt der Abgabepflichtige einem sachlich gerechtfertigten Auftrag iSd § 162 Abs 1 BAO nicht nach, dann ergibt sich daraus die zwingende Rechtsfolge, daß die entsprechenden Ausgaben oder Schulden nicht abgezogen werden dürfen.

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