DevG: §§ 1 Abs 1 Z 10; 3 Z 2; 22
ABGB § 1392
Die in Kdm. DE 8/82 Z 8 der Oesterreichischen Nationalbank erteilte generelle Bewilligung umfaßt nicht die Zession der Forderung eines Devisenausländers gegen einen Deviseninländer zum Inkasso an einen (anderen) Deviseninländer.