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Zur Neuregelung des Umwelt-Strafrechts

WirtschaftsrechtAndrea PetznekRdW 1988, 123 Heft 4 v. 1.4.1988

I. Einleitung

Das StRÄG 19871)1)BGBl 1987/605; AB 359 BlgNR GP XVII (im folgenden AB). Paragraphen ohne Angabe des Gesetzes sind solche des StGB in der neuen Fassung. enthält eine umfassende Neuordnung des strafrechtlichen Umweltschutzes. Erklärtes Ziel dieser Reform ist es, die Strafbestimmungen „auszubauen und zu ergänzen2)2)AB 20.“, um das in der österreichischen Verfassung verankerte Bekenntnis zum umfassenden Umweltschutz3)3)BVG vom 27. 11. 1984 über den umfassenden Umweltschutz, BGBl 1984/491. auch im Justizstrafrecht in die Tat umzusetzen.

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