I. Einleitung
Das StRÄG 19871) enthält eine umfassende Neuordnung des strafrechtlichen Umweltschutzes. Erklärtes Ziel dieser Reform ist es, die Strafbestimmungen „auszubauen und zu ergänzen2)“, um das in der österreichischen Verfassung verankerte Bekenntnis zum umfassenden Umweltschutz3) auch im Justizstrafrecht in die Tat umzusetzen.