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Zur Nichtanerkennung von Auslandsbeziehungen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 61 Heft 2a v. 1.2.1988

EStG § 4 Abs 4

BAO § 23

Steht „hinter“ einer ausländischen - wenn auch mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten - Briefkastenfirma wirtschaftlich in Wahrheit ein inländischer Steuerpflichtiger, sind Gewinnabschöpfungen dieser Briefkastenfirma (hier überhöhte Leasingraten) dem inländischen Steuerpflichtigen zuzurechnen.

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