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Kreditgebühren und Gesellschaftsvertragsgebühren ebenfalls nicht abzugsfähig?

SteuerrechtW. DoraltRdW 1988, 55 Heft 2a v. 1.2.1988

Nachdem der VwGH die GesSt als nicht abzugsfähig erklärt hat (E 3. 6. 1987, 86/10/0201, 0202), und der VfGH keine Verfassungswidrigkeit sieht (E 25. 9. 1987, B 114/87), stellt sich nunmehr verstärkt die Frage nach den weiteren Auswirkungen der Entscheidung (vgl bereits RdW 1987, 269).

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