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„Sozialversicherungszulage“ des Arbeitgebers ist Entgelt

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 54 Heft 2a v. 1.2.1988

AngG § 23

Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen zum Teil in Form einer Zulage vergütet, ist dies kein Aufwandersatz, sondern Entgelt iSd § 23 Abs 1 AngG, das in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung einzubeziehen ist.

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