AngG § 27 Z 1
1. Auch die Übernahme der Funktion eines nur gewerberechtlichen Geschäftsführers in einem Konkurrenzunternehmen durch einen Angestellten reicht für die Annahme seiner Vertrauensunwürdigkeit aus.
2. Wenn ein vorerst undurchsichtiger, zweifelhafter Sachverhalt vorliegt, den der Arbeitgeber mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zunächst gar nicht aufklären kann, muß ihm das Recht zugebilligt werden, mit der Entlassung bis zur einwandfreien Klarstellung aller wesentlichen Tatumstände zuzuwarten.