EO §§ 390, 394, 398, 400
Die 14tägige Frist des § 400 EO gilt zwar nicht für den Ersatzanspruch nach § 394 EO, wohl aber für das Recht auf Befriedigung aus der von der gefährdeten Partei erlegten Kaution. - Ablehnung der jüngeren Rsp.
OGH 18. 2. 1987, 4 Ob 373/86