EStG § 8 Abs 2 Z 1 lit a
Gebäude bzw Gebäudeteile, die betriebszugehörigen Arbeitnehmern für die Einstellung ihrer Kraftfahrzeuge überlassen werden, dienen mangels Zugehörigkeit zum Wohnungsverband nicht Wohnzwecken. Für derartige Gebäude (Gebäudeteile) steht daher keine vorzeitige Abschreibung zu.