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Kfz-Steuer: Geringfügige Überschreitung der Frist

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 467 Heft 12 v. 1.12.1988

Kfz-Steuer: § 8 Abs 5

Bei der Steuererhöhung wegen Nichtentrichtung der Kfz-Steuer ist zu berücksichtigen, ob die Frist nur geringfügig oder beträchtlich überschritten wurde. Eine Fristüberschreitung von mehr als einem Monat ist nicht geringfügig.

VwGH 30. 5. 1988, 87/15/0070

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