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Schriftsachverständige im Rahmen der Strafrechtspflege gewerblich tätig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 439 Heft 11 v. 1.11.1988

EStG § 22 Abs 1 Z 1

Ein Schriftsachverständiger, der im Rahmen der Strafrechtspflege tätig ist und sich dabei auch wissenschaftlicher Methoden bedient, hat dennoch (anders als der Universitätsprofessor) gewerbliche Einkünfte.

VwGH 6. 4. 1988, 87/13/0210

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