HVG §§ 1, 6 Abs 3
IPRG §§ 35, 36, 49
Erbringt ein „Hotelvermittler“ die vertragstypische Leistung (Anbahnung und Abschluß von Hotelverträgen mit Reiseveranstaltern) gegen Geld (Provision) im Inland, kommt gem § 36 IPRG österreichisches Recht zur Anwendung. § 49 IPRG ist auf das Innenverhältnis des Stellvertreters zu seinem Geschäftsherrn nicht anzuwenden.