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Stillschweigender Verzicht auf Eigentumsvorbehalt im Ausgleich

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 420 Heft 11 v. 1.11.1988

ABGB §§ 863, 1063

AO: § 20 a

Nimmt der Vorbehaltsverkäufer nach bestätigtem Ausgleich die auf die Kaufpreisforderung entfallende Ausgleichsquote entgegen, so ist darin ein stillschweigender Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt zu erblicken.

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