ABGB §§ 863, 1063
AO: § 20 a
Nimmt der Vorbehaltsverkäufer nach bestätigtem Ausgleich die auf die Kaufpreisforderung entfallende Ausgleichsquote entgegen, so ist darin ein stillschweigender Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt zu erblicken.
ABGB §§ 863, 1063
AO: § 20 a
Nimmt der Vorbehaltsverkäufer nach bestätigtem Ausgleich die auf die Kaufpreisforderung entfallende Ausgleichsquote entgegen, so ist darin ein stillschweigender Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt zu erblicken.