EStG § 2 Abs 2
Kann sich der hauptberuflich angestellte Primararzt nicht ausreichend um seine Privatpraxis kümmern, und erwirtschaftet er deshalb Verluste (im Durchschnitt 300.000 S jährlich), so ist die Privatpraxis nicht als Einkunftsquelle anzusehen.
VwGH 19. 4. 1988, 88/14/0005