I. Problemstellung
Bei Betriebsaufspaltungen werden Unternehmensfunktionen, die bislang von einem einzigen, rechtlich selbständigen Unternehmen wahrgenommen wurden, auf zwei oder mehrere rechtlich selbständige Unternehmen aufgeteilt, an denen idR dieselben Personen direkt oder indirekt beteiligt sind1). Der Rechtsträger des bisherigen Unternehmens gliedert auf diese Weise zB Marketing, Vertrieb und Werbung aus seiner Organisation aus und überträgt den diesbezüglichen Betrieb (Teilbetrieb, Betriebsteil) einem eigens hiefür geschaffenen Rechtsträger. Oder das Unternehmen wird in verschiedene Produktionszweige aufgespalten, die fortan jeweils eigenen Rechtsträgern zugeordnet sein sollen. Meist bleiben die infolge Betriebsaufspaltung nunmehr rechtlich selbständigen Unternehmen konzernmäßig verflochten2). Gründe und Motive für Betriebsaufspaltungen gibt es viele, auf sie ist hier nicht einzugehen3).