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Geschäftsführung und Verwaltung für Einzelunternehmen eines Gesellschafters als verdeckte Gewinnausschüttung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 309 Heft 9 v. 1.9.1987

EStG § 4 Abs 4, § 27

KStG § 8

1. Übernimmt eine GmbH den Geschäftsführungs(Verwaltungs)aufwand für ein ihrem Gesellschafter gehörendes Einzelunternehmen, ohne hiefür eine angemessene Gegenleistung zu erhalten, so ist darin eine verdeckte Gewinnausschüttung zu erblicken.

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