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Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach dem 2. AbgÄG 1987

SteuerrechtChristoph RitzRdW 1987, 303 Heft 9 v. 1.9.1987

Durch Abschn XV Art I Z 26 und 27 des 2. AbgÄG 1987 (BGBl 312) wurde die Rechtslage der BAO hinsichtlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in drei Punkten geändert.

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