UStG § 12
Wird auf einem dem Ehegatten der Unternehmerin gehörenden Grundstück für deren unternehmerische Zwecke ein Gebäude errichtet, wobei allerdings Baubewilligung, Darlehensverträge, Rechnungen uä auf den Ehegatten lauten, so steht der Unternehmerin mangels Errichtereigenschaft kein Vorsteuerabzug zu.