UStG § 1 Abs 1 Z 1
Das „erhöhte Fahrgeld/Beförderungsentgelt“, das Personenbeförderungsunternehmer von sogenannten Schwarzfahrern erheben, ist regelmäßig kein Entgelt für die Beförderungsleistung oder eine andere steuerbare Leistung des Beförderungsunternehmers.
BFH 25. 11. 1986, V R 109/78