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Kein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz für Rechnungsprüfer; Sittenwidrigkeit der Kündigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 267 Heft 8 v. 1.8.1987

ArbVG §§ 75, 120 bis 122

ABGB § 879 Abs 1

Die gem § 75 Abs 1 ArbVG von der Betriebs- oder Gruppenversammlung zu wählenden, mit der Überprüfung der Verwaltung und Gebarung des Betriebsratsfonds betrauten Rechnungsprüfer zählen nicht zu jenen Personen, die nach der taxativen Aufzählung des § 120 ArbVG unter dem besonderen Schutz der §§ 120 bis 122 ArbVG stehen.

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