EStG § 34
Hat die Ehegattin eigene Einkünfte, so ist der Ehemann rechtlich verpflichtet, Krankheitskosten seiner Ehegattin (im gg Fall Zahnbehandlungskosten) anteilig entsprechend seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Ehegattin zu bezahlen. Insoweit liegt eine außergewöhnliche Belastung vor.