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Haftung des Medieninhabers für Maßnahmen Dritter als Folge angekündigter Veröffentlichung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 227 Heft 7 v. 1.7.1987

ABGB §§ 1295, 1315, 1330

Hat ein Journalist, der bei der Recherche von Tatsachen grob gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen hat, durch die Ankündigung ihrer Veröffentlichung gegenüber einem Dritten diesen zu schädigenden Maßnahmen (hier: Vergabesperre) bewegen, haftet der Medieninhaber für seinen untüchtigen Besorgungsgehilfen.

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