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Wirtschaftlicher Druck bei Verschlechterungsvereinbarung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 205 Heft 6 v. 1.6.1987

ABGB § 870

Der normale wirtschaftliche Druck, der durch die Angst um den Arbeitsplatz entsteht, reicht nicht aus, um eine einvernehmliche Vertragsänderung über abdingbare Ansprüche (hier: Beibehaltung des Gebietsschutzes für bestimmte Bereiche bei selbständigem Handelsvertreter) für die Zukunft unzulässig zu machen.

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