I. Einleitung: Ziele der Regelung - gesetzestechnische Durchführung
II. Der sachliche Geltungsbereich des § 98 EheG
1. Keine Anwendung auf Gemeinschaftsverbindlichkeiten während aufrechter Ehe
I. Einleitung: Ziele der Regelung - gesetzestechnische Durchführung
II. Der sachliche Geltungsbereich des § 98 EheG
1. Keine Anwendung auf Gemeinschaftsverbindlichkeiten während aufrechter Ehe