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Die Kreditmithaftung geschiedener Ehegatten nach § 98 EheG

WirtschaftsrechtHelmut GamerithRdW 1987, 183 Heft 6 v. 1.6.1987

I. Einleitung: Ziele der Regelung - gesetzestechnische Durchführung

II. Der sachliche Geltungsbereich des § 98 EheG

1. Keine Anwendung auf Gemeinschaftsverbindlichkeiten während aufrechter Ehe

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