Der VwGH hat sich seit Erlassung der EStR 19841) in einigen Erk mit Fruchtgenußvereinbarungen beschäftigt und dabei die Ansicht der EStR 1984 in folgenden Punkten bestätigt bzw präzisiert.
Der VwGH hat sich seit Erlassung der EStR 19841) in einigen Erk mit Fruchtgenußvereinbarungen beschäftigt und dabei die Ansicht der EStR 1984 in folgenden Punkten bestätigt bzw präzisiert.