Mit der E vom 3. 12. 1986, RdW 1987, 126, hat der OGH - ausgehend von zwei Entscheidungen der letzten Jahre1) - einen Markstein richterlicher Rechtsfortbildung zum Überschuldungsbegriff gesetzt. Zusammen mit der E OGH vom 14. 7. 1986, RdW 1986, 336 ff, sind dadurch für Manager in Kapitalgesellschaften und für Banken wichtige Fragen des Insolvenz- und Gesellschaftsrechts neu zu beantworten. Wir beschränken uns im folgenden auf den Überschuldungsbegriff.