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Mitunternehmerschaftliche Unterbeteiligung - Angemessenheit

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 142 Heft 4 v. 1.4.1987

EStG § 23 Z 2

1. In einer als mitunternehmerschaftliche Unterbeteiligung gestalteten Familiengesellschaft unterliegt die Gewinnverteilung einer Angemessenheitsprüfung zur Abgrenzung privater Zuwendungen des Hauptbeteiligten von originären (auf der Gesellschafterstellung beruhenden) Einkünften der unterbeteiligten Angehörigen.

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