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Abschlagzahlungen bei Ärzten

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 139 Heft 4 v. 1.4.1987

EStG § 4 Abs 3, § 19

Bei der Gewinnermittlung eines Arztes durch Überschußrechnung sind die jeweils für Dezember des Vorjahres Anfang Jänner des Folgejahres zu leistenden Abschlagzahlungen der Krankenkassen als regelmäßig wiederkehrende Einnahmen des Arztes dem vorangegangenen Jahr zuzurechnen.

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